Einen Leistungsnachweis
können Vereine verlangen durch z.B. Eintragen der bei Übungen
geschossenen Ringe in Ergebnis-Listen (Schießbuch), durch Teilnahme an
Vereinsmeisterschaften o.ä. oder in Form eines geschossenen
Leistungsabzeichens des DSB (Deutscher Schützenbund) wie der Nadel in
Bronze.
Nicht vergessen: Schießen macht Spaß !
Wem nämlich alles auf den ersten Blick zu kompliziert
erscheint, dem sei versichert, dass der Verein dem Sportschützen
selbstverständlich die nötige Hilfe zukommen lässt, damit dieser sich
voll und ganz auf den Spaß am Sport konzentrieren kann.
Der Verein seinerseits wird eine ausreichende Zeitspanne veranschlagen,
um neue Mitglieder in unseren Sport einzuweisen zu können. Dadurch wird
sichergestellt, dass Unfälle und dergleichen ausgeschlossen bleiben.
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Glossar
Volljährigkeit
für den Erwerb
von Waffen mit einem Kaliber bis .22 lfb muss der Antragsteller
mindestens 18 Jahre alt sein, für größere Kaliber 21 Jahre.
Zuverlässigkeit
Zuverlässigkeit besitzt nicht, wer vorbestaft ist, wer missbräuchlich
oder unsachgemäß mit Waffen und Munition umgeht bzw diese unsachgemäß
verwahrt und wer sie Unberechtigten überlässt, und wer in einem
verbotenem Verein / Partei Mitglied ist.
Persönliche Eignung
Persönliche Eignung besitzt nicht, wer geschäftsunfähig, psychisch krank
oder debil ist. Personen unter 25 Jahren haben für die erstmalige
Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe mit
einem Kaliber größer als .22 lfb ein amts-, fachärztliches oder
fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen.
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