Geschichte der Gilden in Schleswig Holstein

 

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Gilden (Schützengilden) in Schleswig-Holstein

1. Gilden sind seit dem 8. Jahrhundert in den germanischen Ländern nachweisbar. Sie sollten offensichtlich den Rechtsschutz des Einzelnen in einer Gruppe oder Gemeinschaft sicherstellen. Die Gilden breiten sich über Belgien und Holland nach Deutschland aus (13. Jahrundert). Eine Traditionslinie führte nach Schleswig-Holstein. Dort entstehen die ersten Schützengilden im 15. Jahrhundert (Krempe, Itzehoe, Glückstadt und Wilster). Im 16. Jahrhundert verlagern sich Gilden von der Stadt auch auf das Land.
Gilden werden als Mittel für den gesellschaftlichen Aufstieg angesehen; ihnen zugerechnet zu werden, ist Ausweis erreichter hoher Werte.

2. Die Stellung der Schützen in Gilden ist nicht eindeutig sichtbar. Es gibt für alle Bürger eine gültige Wachpflicht, die an Bürgerrecht und Bürgereid gebunden ist („He waket und schotet mit uns“). Dennoch ist erkennbar, dass Schützen höchste Positionen erreichen. Zu vermuten ist, dass bei den Schützen einige hervorragende Handwerke vertreten waren, die die Waffen als Zeichen hervorgehobenen Bürgertums trugen. Für den Mittelstand ist ein wesentliches Merkmal, des Besitzes von „Amt und Gilde“ würdig zu sein. Diese Ehre zu erhalten, ist von extentieller Bedeutung.
Die Zeit der meisten Gildenfeste ist das Frühjahr als allgemeine Pfingstsitte. Man schießt in der Regel nach Vogel oder Scheibe. In früheren Jahren war der Papagei der tytische Schützenvogel.

3. Im 19. Jahrhundert fällt immer wieder die Affinität zu militärisch–straffen, zu geordneten Gliederungen auf. Vielen Gilden laufen in dieser Zeit „Bürgercorps“ und „Bürgergarden“ den Rang ab. Oft werden militärisch anmutende Uniformen und Dienstgrade, z.B. Major, Kapitän, Leutnant, eingeführt.

4. Einen wesentlichen Eingriff mussten die Schützengilden in der Zeit des Nationalsozialismus (20. Jahrhundert) über sich ergehen lassen. Sie wurden in der Regel in den Reichsbund für Leibesübungen überführt, dann nach Ende des zweiten Weltkrieges zunächst durch die britische Militärregierung verboten.
Seit 1967 werden allen Gilden mit über 100jähriger Tradition von der schl.-holst. Landesregierung eine Gildenkette sowie eine Medaille verliehen. Gemeinnützigkeit und bürgerliche Qualitäten der Gilden waren Anlass für diese Stiftung. Von 277 Schützengilden und Schützenvereinigungen im Norddeutschen Schützenbund konnten 25 über ein mehr als 100jähriges Bestehen nachweisen. Hinzu kamen 13 aus freien Gilden und Vereinen.
In seiner Rede am 3.7.1966 anlässlich der 300Jahresfeier der „Ellerbeker Buttgilde“ wies der Ehrengast Ministerpräsident Dr. Lembke auf die Bedeutung der Schützengilden hin
„... Die Gilden seien ein Musterbeispiel dafür, wie Traditionspflege und Aufgeschlossenheit für die rasche Entwicklung unserer Zeit fruchtbar zu neuen Initiativen verschmolzen werden können ...“


Quellen:
„Gilden in Schleswig-Holstein“
(Verlag Otto Schwartz u. Co)

Meyers Enz.Lexikon
„Das große Schleswig-Holstein Buch“
(Ellert u. Richter Verlag)

Ahrensburg im Juni 2003 Dieter Faak

Das Stormarner Schützenwesen
von 1945 bis zum heutigen Tage
(Vortrag von Günter Wasilewski)
(RTF-Datei 18 Kb)
















 

Letzte Aktualisierung: 03. Sep 06

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