Gilden (Schützengilden)
in Schleswig-Holstein
1. Gilden sind seit dem 8. Jahrhundert in den germanischen Ländern
nachweisbar. Sie sollten offensichtlich den Rechtsschutz des Einzelnen
in einer Gruppe oder Gemeinschaft sicherstellen. Die Gilden breiten
sich über Belgien und Holland nach Deutschland aus (13. Jahrundert).
Eine Traditionslinie führte nach Schleswig-Holstein. Dort entstehen
die ersten Schützengilden im 15. Jahrhundert (Krempe, Itzehoe,
Glückstadt und Wilster). Im 16. Jahrhundert verlagern sich Gilden von
der Stadt auch auf das Land.
Gilden werden als Mittel für den gesellschaftlichen Aufstieg
angesehen; ihnen zugerechnet zu werden, ist Ausweis erreichter hoher
Werte.
2. Die Stellung der Schützen in Gilden ist nicht eindeutig sichtbar.
Es gibt für alle Bürger eine gültige Wachpflicht, die an Bürgerrecht
und Bürgereid gebunden ist („He waket und schotet mit uns“). Dennoch
ist erkennbar, dass Schützen höchste Positionen erreichen. Zu vermuten
ist, dass bei den Schützen einige hervorragende Handwerke vertreten
waren, die die Waffen als Zeichen hervorgehobenen Bürgertums trugen.
Für den Mittelstand ist ein wesentliches Merkmal, des Besitzes von
„Amt und Gilde“ würdig zu sein. Diese Ehre zu erhalten, ist von
extentieller Bedeutung.
Die Zeit der meisten Gildenfeste ist das Frühjahr als allgemeine
Pfingstsitte. Man schießt in der Regel nach Vogel oder Scheibe. In
früheren Jahren war der Papagei der tytische Schützenvogel.
3. Im 19. Jahrhundert fällt immer wieder die Affinität zu
militärisch–straffen, zu geordneten Gliederungen auf. Vielen Gilden
laufen in dieser Zeit „Bürgercorps“ und „Bürgergarden“ den Rang ab.
Oft werden militärisch anmutende Uniformen und Dienstgrade, z.B.
Major, Kapitän, Leutnant, eingeführt.
4. Einen wesentlichen Eingriff mussten die Schützengilden in der Zeit
des Nationalsozialismus (20. Jahrhundert) über sich ergehen lassen.
Sie wurden in der Regel in den Reichsbund für Leibesübungen überführt,
dann nach Ende des zweiten Weltkrieges zunächst durch die britische
Militärregierung verboten.
Seit 1967 werden allen Gilden mit über 100jähriger Tradition von der
schl.-holst. Landesregierung eine Gildenkette sowie eine Medaille
verliehen. Gemeinnützigkeit und bürgerliche Qualitäten der Gilden
waren Anlass für diese Stiftung. Von 277 Schützengilden und
Schützenvereinigungen im Norddeutschen Schützenbund konnten 25 über
ein mehr als 100jähriges Bestehen nachweisen. Hinzu kamen 13 aus
freien Gilden und Vereinen.
In seiner Rede am 3.7.1966 anlässlich der 300Jahresfeier der
„Ellerbeker Buttgilde“ wies der Ehrengast Ministerpräsident Dr. Lembke
auf die Bedeutung der Schützengilden hin
„... Die Gilden seien ein Musterbeispiel dafür, wie Traditionspflege
und Aufgeschlossenheit für die rasche Entwicklung unserer Zeit
fruchtbar zu neuen Initiativen verschmolzen werden können ...“
Quellen:
„Gilden in Schleswig-Holstein“
(Verlag Otto Schwartz u. Co)
Meyers Enz.Lexikon
„Das große Schleswig-Holstein Buch“
(Ellert u. Richter Verlag)
Ahrensburg im Juni 2003
Dieter Faak |
Das Stormarner Schützenwesen
von 1945 bis zum heutigen Tage
(Vortrag von Günter Wasilewski)
(RTF-Datei 18 Kb)
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